Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, regelt die Einspeisung von regenerativ erzeugtem Strom in das öffentliche Stromnetz
Im Jahr 2000 trat das erste Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft und bildet seitdem die Grundlage für die deutsche Energiewende.
Seit dem 01.01.2023 ist das EEG 2023, vollständig in Kraft getreten. Das damit verbundene Ziel der Bundesregierung ist ambitioniert: Bis 2030 soll der Strom in Deutschland fast vollständig (80 Prozent) aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
Für Sie die 5 wichtigsten Fakten im Überblick
Höhere Einspeisevergütung: Das EEG 2024 lässt die Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen in die Höhe schnellen.
Ende der EEG-Umlage: Die EEG-Umlage gehört ab 2023 endgültig der Vergangenheit an. Die EEG-Umlage wird jetzt aus dem Bundeshaushalt finanziert.
Abschaffung der 70-Prozent-Regel: Bisher durften nur 70 Prozent der Nennleistung einer Photovoltaik-Anlage eingespeist werden. Das wurde durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 für Neuanlagen bis 25 kWp gekippt. Auch Bestandsanlagen bis 7 kWp sind von der Einschränkung befreit.
Steuer-Erleichterung: Das neue EEG belohnt Privathaushalte, die eine Photovoltaik-Anlagen betreiben, jetzt mit attraktiven Steuervorteilen. Zum Beispiel soll die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage von der MwSt befreit werden.
Netzanschluss im Handumdrehen: Um bürokratische Hürden abzubauen, hat die Regierung den Netzanschluss vereinfacht. So können Neuanlagen schneller in Betrieb genommen werden.
Für Sie ein paar Zahlen zum “Mitreden“
2023 sollen 9 Gigawatt (GW) neuer PV-Anlagenleistung ans Netz gehen. In den folgenden drei Jahren liegt das Ausbauziel bei 22 GW.
Bis zum Ende der aktuellen Amtsperiode, bis 2026, sollen ausreichend PV-Anlagen errichtet werden, um 31 GW grünen Strom zu erzeugen.
Zum Vergleich: Das EEG 2021 sah noch eine Steigerung der installierten Leistung von Solaranlagen bis 2030 auf insgesamt 100 GW vor.