Maklerprovision – Sie wollen was wissen?

Keine andere Provision wird so heftig diskutiert, wie die Maklerprovision. Der Satz „Im nächsten Leben werde ich Makler“ ist schon oft bei einem Hausverkauf oder bei einer Wohnungsvermietung gefallen – warum ist das eigentlich so? Eine Begründung dafür wird sein, dass jeder die Maklerprovision berechnen und sehen kann, welche Summe im Raum steht. Und die Höhe der Provision erzeugt Emotionen, die meistens zu der oben aufgeführten Äußerung führen. Hinterfragen wir aber die Zahl mal sachlich: Ist ein Makler in einem Büro angestellt, erhält er definitiv nicht die Maklergebühr als Monatsgehalt und ist der Makler selbstständig, muss er von der Provision alle Fixkosten bezahlen, bevor ein Gehalt für ihn übrigbleibt. Und wenn er kein Haus verkauft, hat er trotzdem diese Fixkosten. Ja, und bei dieser nüchternen Betrachtung, überlegt sich wahrscheinlich schon der ein oder andere, ob er im nächsten Leben Makler werden möchte…

Höhe der Maklerprovision

  • Vermietung/Anmietung
    Wenn eine Person einen Makler damit beauftragt, eine Wohnung für sie zu suchen, dann sind zwei Monatsmieten zuzüglich 19% Mehrwertsteuer als Provision üblich. Veranlasst hingegen der Vermieter den Makler nach einem Mieter zu suchen, sind bis zu drei Monatsmieten zzgl. MwSt. erlaubt. Dies ist zwischen Verkäufer und Makler frei verhandelbar.

  • Verkauf/Ankauf
    In den meisten Bundesländern liegt die übliche Höhe der Maklerprovision bei 7,14% inklusive 19% Mehrwertsteuer. Nur in den Ländern Hessen, Mecklenburg-Vor-pommern und Bremen ist bislang die Provision üblicherweise 5,95% inkl. MwSt Maklerprovision bei Jost Immobilien

Wer zahlt den Makler?

  • Vermietung/Anmietung
    Hier gilt seit 2015 das Bestellerprinzip, d.h. wer den Makler beauftragt (bestellt), der bezahlt auch den Makler. Die Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelung erklären wir im folgenden Text weiter unten. Früher bezahlte immer der Mieter den Makler, auch wenn der Vermieter die Vermittlung in Auftrag gegeben hat.

  • Verkauf/Ankauf
    Seit 2021/22 gibt es in Hessen mit dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ eine Neuregelung der Maklerprovision. Hier übernehmen jeweils der Käufer und der Verkäufer die Hälfte der Maklerprovision (unechtes Bestellerprinzip).

Wann ist die Provisionszahlung fällig?

Seit der gesetzlichen Neuregelung beim Kauf/Verkauf ist die Reihenfolge der Zahlung klar festgelegt. Zuerst zahlt der Verkäufer und wenn dieser seine Zahlung nachgewiesen hat, muss der Käufer seine Hälfte der Provision zahlen.

Ist die Maklerprovision verhandelbar?

  • Bei der Vermietung steht die Maklerprovision fest, da die Maklercourtage die Kosten des Maklers gerade so abdeckt.
  • Beim Verkauf ist die Gebühr des Maklers verhandelbar, wenn das Objekt leicht und schnell zu verkaufen ist oder wenn abzusehen ist, dass die Immobilie zu einem guten Preis veräußert werden kann.

  • Achtung bei der Idee, die Maklerprovision umgehen zu wollen, indem man abwartet, bis der Vertrag mit dem Makler endet! Der Zahlungsanspruch des Maklers erlischt nicht mit dem Auslaufen des Vertrages, wenn der Makler während der Vertragszeit nachweisbar den Mieter oder Käufer gebracht hat!

Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelungen

  • Seit dem Bestellerprinzip ist das Angebot an Mietwohnungen auf dem Markt zurückgegangen, da der Vermieter oftmals den Vorschlag eines Nachmieters annimmt. So gehen die zu vermietenden Wohnungen eher unter der Hand weg und weniger über öffentliche Portale.

  • Die Befürchtung, dass Vermieter aufgrund des Bestellerprinzips keinen Makler mehr beauftragen, hat sich nicht bewahrheitet. Die Notwendigkeit, auch bei der Vermietung mit einem Makler zusammenzuarbeiten, hat sich durchgesetzt.

    Link zu unserem Video

  • Eigentümer verkaufen eher Ihre Immobilie, als dass sie das Objekt vermieten, da derzeit die Verkaufspreise hoch sind und dem Gegenüber die Vermietung durch die Mietbremse weniger Ertrag bringt.

  • Durch die Neuregelung der Maklerprovision haben einige unserer direkten Mitbewerber Ihre Maklerprovision auf 2x 3% zzgl. MwSt. aufgestockt. Das ist eine Erhöhung unter der Hand von 20%!

Wie hoch ist die Maklerprovision bei Jost Immobilien

Die momentane Marktlage kommt dem Makler entgegen, da zügig verkauft oder vermietet werden kann. Wir bei Jost Immobilien bleiben daher bei der Verkaufsprovision von 5,95% inkl. MwSt., also jeweils 2,975% inkl. MwSt. vom Käufer und vom Verkäufer. Für Sie bedeutet das, dass Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie oder dem Kauf Ihres Wunschobjektes Geld einsparen können.

Machen Sie gerne einen Termin mit uns aus. Bei einer Tasse Cappuccino oder einem Espresso erklären wir Ihnen gerne die aktuelle Marktsituation und Ihre Möglichkeiten, die Sie mit Ihrer Immobilie am Markt haben.

Und wenn Sie Fragen zum „Maklervertrag – ja oder nein“ haben, oder ob die „Beauftragung mehrerer Makler“ Sinn macht, dann schauen Sie gerne wieder auf der Website von Jost Immobilien rein und lesen Sie dazu unseren nächsten Blog 🙂