WER, WIE, WO – der Überblick
Viele Eigenheimbesitzer sind entnervt und haben den Überblick verloren, ob und vor allen Dingen, wann ein klimafreundlicher Heizungstausch in welchem Umfang finanziell unterstützt wird – die Gesetzgebung über Fördermittel ist nun klar und hier bekommen Sie als Immobilien Eigentümern einen Überblick!
Gefördert werden maximal 70% von höchstens 30.000 Euro der Investitionskosten, was immerhin eine maximale Förderung für Sie von 21.000 Euro bedeuten kann! Der Staat übernimmt die Förderung aus dem Klima- und Transformationsfonds, in dem 2024 für einen klimafreundlichen Heizungstausch und der energetischen Sanierung von Gebäuden 16,7 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.
WER erhält Förderungen?
ab sofort! Eigentümer von Einfamilienhäusern, die ihre Häuser selbst bewohnen und eine klimafreundliche Wärmepumpe einbauen wollen.
geplant ab Mai Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften
geplant ab August Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie von selbst bewohnten oder vermieteten Wohnungen.
WIE sieht die Förderung aus?
Grundförderung von 30% der Investitionskosten für die neue Heizung, es werden max. 30.000 Euro berücksichtigt.
Plus Erstattung von 20% der Kosten als Geschwindigkeitsbonus, wenn Eigentümer bis 2028 auf erneuerbare Energien umsteigen.
Zusätzlich ein Effizienzbonus von 5%, wenn sich beim Austausch der Heizung für eine Wärmepumpe mit klimafreundlichem Kältemittel entschieden wird.
Förderung von zusätzlichen 30% bei der sozialen Komponente, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt. Grundlage bildet der Steuerbescheid des Finanzamtes.
Der Höchstfördersatz ist bei 70% gedeckelt.
WO wird der Antrag auf Förderung gestellt?