Besteht ein gültiges Mietverhältnis, kann eine Immobilie nicht ohne Zusatzbedingungen verkauft werden. Grundsätzlich muss auch nach dem Verkauf garantiert sein, dass der Mieter vorerst wohnen bleiben darf und das Mietverhältnis bestehen bleibt. Dem Mieter kann nur bei nachgewiesenem Eigenbedarf mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Dies auch erst, wenn der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass sich die Käufer-Zielgruppe, sowie der Kaufpreis verändern können.